6.12.2021
Ab sofort in Sporthallen 2G+ und im Freien 2G
Die Ausweitung der bisherigen 2G- und 2GPlus-Regelungen betreffen auch unseren Sportbetrieb - insbesondere den in den Sporthallen. Konkret gilt nun:
- Sport in geschlossenen Räumen: 2G+*
Das ist gleichbedeutend mit Testpflicht auch für Geimpfte/Genesene deren Impfung/Genesung länger als 6 Monate zurück liegt. Hinzu kommt die Vorlage eines negativen Testergebnisses. - Sport im Freien: 2G
*für Geboosterte, Geimpfte, Genesene deren Nachweis nicht älter als 6 Monate ist, gilt nur 2G. Es besteht weiterhin keine Testpflicht.
Ausnahmen + 3 G gibt es nur noch für:
- Schülerinnen und Schüler bis einschließlich 17 Jahre (Schülerausweis)
- Angestellte/Beschäftigte
- Profi- und Spitzensportlerinnen und -sportler (einschl. Kaderathleten)
- ärztlich verordneter RehaSport
Aus aktuellem Anlass bitten alle, die Verschärfungen der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg zu beachten.
Machen wir gemeinsam das Beste draus!